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LADESTATIONEN

Die BES betreibt in Schwaikheim drei Ladestationen mit je zwei Ladepunkten, die in Kooperation mit der Gemeinde errichtet wurden.

Die Ladestationen mit je zwei Ladepunkten sind zum Großteil an Standorten mit BES-PV-Anlagen installiert. So kann der regenerativ erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht werden. Insbesondere tagsüber und am Wochenende kommt an der Ladestation dort ein großer Teil des Stroms direkt vom Dach in den Akku und entlastet so die Stromnetze.

Die Standorte unserer Ladestationen sind

  • Kinderhaus Badstraße, Straße "Beim Friedhof"

  • Ludwig-Uhland-Schule, Uhlandstraße

  • Gorroner Platz

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Häufige Fragen (FAQ)
 

Was kostet der Ladestrom?

Die Kosten für die getankte elektrische Energie (ct/kWh) werden von Ihrem Ladekarten-Anbieter bestimmt und berechnet. Bitte informieren Sie sich entsprechend über die für Ihren Ladevertrag geltenden Kosten. Diese werden meist in der Lade-App für die betreffende Ladestation angezeigt. Auf den letztlich berechneten Strompreis hat weder die BES noch der Abrechnungsdienstleister Inselwerke eG Einfluss.

Hinweise zum Ladestromvergleich finden sie in diesem Artikel aus dem BES-Blog.

Ihr Vertragspartner beim Laden ist Ihr Ladekarten-Anbieter und nicht die BES. Richten Sie Fragen und Beschwerden dazu bitte an Ihren Ladekarten-Anbieter.

Wem gehören die Ladestationen?

Die Ladestationen gehören der BürgerEnergie Schwaikheim eG. Sie wurden in einer Kooperation mit der Gemeinde Schwaikheim installiert. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Errichtung von Ladestationen in Schwaikheim mit Bereitstellung eines Budgets verbunden mit dem Auftrag an die Gemeinde, die BES für Installation und Betrieb der Ladestation einzubinden.

Wer betreibt die Ladestationen?

Die Ladestationen werden von der BES betrieben. Für Abrechnung und Fernwartung arbeitet die BES mit Inselwerke eG zusammen, einer Bürger-Energiegenossenschaft von der Insel Usedom, die sich seit 2016 auf Ladestationen spezialisiert hat.

Woher kommt der getankte Strom?

An der Ludwig-Uhland-Schule und am Kinderhaus Badstraße sind große BES-PV-Anlagen angebunden, deren erzeugte Energie vorrangig für Gebäude/Ladestationen genutzt und bei Überschuss in das Netz eingespeist wird. Den ggf. notwendigen Ergänzungsstrom kaufen wir über den Gebäude-Stromanschluss der Gemeinde zu. Daher kommt der Ergänzungsstrom vom Stromanbieter der Gemeinde, welcher Stand 2023 kein Ökostrom ist.

Wenn Sie zeitlich flexibel sind und möglichst viel lokal produzierten PV-Strom tanken und damit auch die Netze entlasten möchten, dann tanken Sie am besten zu sonnenreichen Zeiten wo es zudem wenig Verbrauch in den Gebäuden gibt (Wochenenden, Nachmittag).

Wie funktioniert der Ladevorgang?

Der Ladevorgang ist auf dem Schild beschreiben. Stecken Sie zuerst Ihr Ladekabel am Ladepunkton ein, indem Sie ihn in 2:00-Uhr-Position einführen und dann auf 12:00-Uhr-Position drehen. Stecken sie dann den Stecker am Auto an. Starten Sie dann den Ladevorgang per Ladekarte oder Lade-App.

Wie hoch ist die Stand-/Blockiergebühr?

Die Stand- oder Blockiergebühr wird von Ihrem Ladekarten-Anbieter bestimmt und berechnet. Die Blockiergebühr wird idR. einige Zeit nach Ende des Ladevorgangs erstmalig fällig und erhöht sich wenn der Ladepunkt weiter blockiert wird. Bitte informieren Sie sich über die für Ihren Ladevertrag und für eine bestimmte Ladestation geltende Blockiergebühr und zeitliche Parameter für deren Berechnung. Diese Information wird meist in der Lade-App bei Auswahl der betreffenden Ladestation angezeigt. Auf die letztlich berechnete Blockiergebühr hat weder die BES noch der Abrechnungsdienstleister Inselwerke eG Einfluss.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Ladekarten-Anbieter die Blockiergebühr explizit bei der Berechnung der Ladekosten ausweisen, sondern die Summe aller Kosten fälschlicherweise als "Energiegebühr" bezeichnen. Solche Abrechnungen sind leider nicht transparent und kaum nachvollziehbar.

Ihr Vertragspartner beim Laden ist Ihr Ladekarten-Anbieter und nicht die BES. Richten Sie Fragen und Beschwerden dazu bitte an Ihren Ladekarten-Anbieter.

Wie kann ich die gekaufte Energiemenge überprüfen?

Im Fuß jeder Ladestation befindet sich vorschriftsgemäß ein geeichter und beleuchteter Stromzähler. Über den Zählerstand vor und nach dem Ladevorgang können Sie die gekaufte und berechnete Energiemenge überprüfen.

Welche Zahlungsmittel können genutzt werden?

Es können alle gängigen Ladekarten und Lade-Apps benutzt werden. Halten Sie zum Start des Ladevorgangs Ihre Ladekarte an den kontaktlosen Kartenleser auf der Ladestation oder wählen Sie in ihrer Lade-App die betreffende Ladestation aus und starten Sie den Ladevorgang in der App.

 

Welche Leistung bieten die Ladestationen?

Die Ladepunkte haben eine Leistung bis zu 22 kW. Neuere E-Autos haben meist AC-Lader mit einer maximalen Leistung von 11 kW verbaut, der damit die Ladeleistung entsprechend begrenzt.

Welche Stecker und Kabel haben die Ladestationen?

Die Ladestationen haben einen Typ-2 Stecker für AC-Ladung bis 22 kW. Verwenden Sie dazu Ihr eigenes Ladekabel.

Was kann ich machen, wenn der Ladeplatz blockiert ist?

Die Parkplätze vor den Ladestationen sind Fahrzeugen im Ladevorgang vorbehalten. Dies wird vom Gemeindevollzugsdienst kontrolliert. Nach aktueller rechtlicher Situation darf dort im Zweifel auch ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die BES kann hier selbst nicht aktiv werden.

In Absprache mit der Gemeinde Schwaikheim können Sie blockierende Fahrzeuge an den Gemeindevollzugsdienst melden:

  • per Mail an ordnungsamt@schwaikheim.de

  • Mit Foto des blockierenden Fahrzeuges auf dem Kennzeichen, Fahrzeugtyp und die nicht eingesteckte Ladestation zu erkennen sind

  • Unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und Ihrem Namen

Wen kann ich bei Störung der Ladestation kontaktieren?

Wenn die Ladestation technisch nicht richtig funktioniert oder eine Störung aufweist, kann die Hotline unter Tel. 038372 - 140 001 kontaktiert werden.

 

An wen kann ich mich bei Fragen zu den Ladestationen wenden?

Schreiben Sie uns an info@buergerenergie-schwaikheim.de.

 

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